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In
diesem Kapitel sollen Sie erfahren, wie Sie einen Wein mit ausgewogenem
Restzuckergehalt herstellen können. Ich persönlich
bevorzuge trockene Weine. In Weinen ohne jeden Restzucker überdeckt
der Säuregeschmack das Fruchtaroma, sie sind ungenießbar.
Bei einer schwachen Restsüße kann der Zucker seine
geschmacksverstärkende Wirkung optimal entfalten und so
das Fruchtaroma unterstreichen, außerdem ist der Zucker
ein Gegenpol zur Fruchtsäure. Andererseits können nur
20 g Zucker zu viel pro Liter einen angenehm trocken schmeckenden
Wein in eine unausgewogene süßliche Plörre verwandeln.
Da einmal hinzu gegebener Zucker nicht mehr aus dem Weinansatz
entfernt werden kann, sofern er nicht von der Hefe vergoren wird,
ist es absolut notwendig, jegliche Überzuckerung sorgfältig
zu vermeiden.
In der gängigen Literatur wird genau
beschrieben, wie der Zuckerzusatz berechnet werden kann. Dazu
werden dem Leser in einigen Werken viele verschiedene Formeln
präsentiert, die oft schlecht erklärt werden und zum
Teil auch überflüssig sind. Grundsätzlich geht
man wie folgt vor:
Die Hefe gärt, bis der Zucker restlos verbraucht
ist, oder bis sie an dem Alkohol selbst zugrunde geht. Dies ist die
Alkoholtoleranzgrenze. Da ein Wein aber Restzucker enthalten muss, damit
er genießbar ist, muss die Hefe folglich ihre Alkoholtoleranzgrenze
erreicht haben, damit der Zucker für die Restsüße nicht weiter vergoren
wird. Da die Alkoholtoleranz der verschiedenen Heferassen bekannt ist,
kann man die Zuckermenge bestimmen, die bis zum Erreichen dieses
Alkoholgehalts notwendig ist. Nun bestimmt man die Zuckergehalt der
Früchte, bildet die Differenz aus beiden Werten und erhält so die
Zuckermenge, die beigemengt werden muss, damit die Alkoholtoleranzgrenze
genau erreicht wird.
Dazu ein Beispiel und einige notwendige
Umrechnungsfaktoren, die ich zum Teil bereits im Kapitel "Die
Analytik" genannt habe:
Das Oechsle ist eine bei Winzern übliche Einheit des
Zuckergehalts und gibt die spezifische Dichte bzw. das spezifische Gewicht
der Zuckerlösung an. Je mehr Zucker man in Wasser löst, desto mehr wiegt
ein Liter der Zuckerlösung.
Ein Grad Oechsle entspricht einer Zuckermenge
von 2,6 g/l Wein bzw. 0,26 Gewichtsprozent (0,26 % w/v):
1°Oe = 2,6 g/l Zucker
Um eine Lösung mit einem 1°Oe herzustellen, müssen
Sie also 2,6 g Zucker in einem Liter Wasser lösen.
| Ein kleiner Einschub: Genau
genommen ist der feste Umrechnungsfaktor von 2,6 zur Berechnung der
Zuckerkonzentration aus den Oechslegraden falsch. Er hat sich aber in
der Praxis gut bewährt. Nur falls Sie sich für die genaue Definition
eines Oechslegrades und die exakte Umrechnung in die
Zuckerkonzentration interessieren sollten sie diesem Link folgen:
Exakte Umrechnung von Oechlsegraden in die Zuckerkonzentration |
Ein Gewichtsprozent Alkohol (also 10 g/l) entsteht bei der
Vergärung einer Zuckermenge von zehn Oechsle:
10°Oe = 10 g/l Alkohol oder
26 g/l Zucker = 10 g/l Alkohol
Da Alkohol ein geringeres spezifisches
Gewicht als Wasser aufweist (Wasser hat ein Gewicht von 1 g/ml,
Alkohol von 0,79 g/ml), wird der Alkoholgehalt zur Umrechnung
in Volumenprozent durch 7,9 geteilt.
10 g/l Alkohol = 1,3 Vol. % oder
10°Oe = 1,3 Vol. % oder
1 Vol. % Alkohol = 7,9 g/l Alkohol
daraus ergibt sich:
damit sich 1 Vol. % Alkohol (7,9 g/l) bilden
kann, müssen 7,9 x 2,6 g/l = 20,5 g/l Zucker vergoren werden.
Ferner findet man manchmal Angaben in Brix.
Dies ist der Zuckergehalt in Gewichtsprozent der Lösung. Eine Zuckerlösung
mit einem Brix enthält also 10 g/l Zucker.
Und nun ein Beispiel. Angenommen, sie möchten 10 l Johannisbeerwein
herstellen. Sie verwenden die Heferasse "Tokaier",
die den herben Geschmack der Früchte unterstützen soll.
Diese Hefe bildet laut Tabelle (siehe Kapitel "Die Hefe")
bis zu 15% Alkohol. Dies ist die Alkoholtoleranzgrenze dieser Hefe. Damit 15 Vol. %,
das sind rund 120 g/l ( 15 x 7,9 g/l) Alkohol
gebildet werden können, benötigen Sie folglich ein
Mostgewicht (siehe auch Kapitel "Die Analytik") von 120°Oe.
Dies entspricht einer Zuckermenge von 312 g/l Zucker (120 x 2,6 g/l). In Ihren
10 l Wein werden also über 3 kg Zucker vergoren, damit sich
15 % Alkohol bilden. Sie haben die Johannisbeeren bereits zu
rund 7 l Saft verarbeitet (siehe Kapitel "Die Saft- und
die Maischegärung"). Nun bestimmen Sie das Mostgewicht
mit einer Oechslewaage oder einem Refraktometer (siehe "Die
Analytik") und erhalten einen Wert von 60°Oe. Bezogen
auf Ihr angestrebtes Endvolumen von 10 l ergibt sich so ein Mostgewicht
von 42°Oe (60°Oe : 10 l x 7 l = 42°Oe). Um die angestrebten
120°Oe zu erreichen, benötigen Sie eine zusätzliche
Zuckermenge von 78°Oe (120°Oe - 42 °Oe = 78°Oe), also 78 x
2,6 g/l = 203 g/l Zucker beziehungsweise rund 2 kg Zucker für die 10 l
Wein. Rechnen Sie nun noch 100 bis 150 g Zucker extra für den
Restzuckergehalt hinzu, und sie geben alles wie berechnet in den
Weinballon und geben die Hefe hinzu. Sie haben ja genau den benötigten
Zucker berechnet, deshalb kann ihr Wein gar nicht misslingen.
Oder kann er doch misslingen??
Sehr wahrscheinlich wird der Ansatz nur schwer
angären, die Gärung wird sehr lange dauern, und am Schluss werden Sie
weniger Alkohol im Ansatz haben als erwartet. Dadurch ist noch viel zu
viel Restzucker im Wein. Möglicherweise wird er so süß, dass er nicht
genießbar ist. Woran liegt das?
1. Problem - Der Zuckergehalt der Früchte
Der Erfolg bei dieser Vorgehensweise setzt
voraus, das der Zuckergehalt der Früchte exakt bestimmt
werden kann. Das ist aber nicht der Fall. Obwohl der Zuckergehalt
einen wesentlichen Einfluss auf das Mostgewicht eines Fruchtsafts
hat, enthält er doch viele andere Substanzen und vor allem
Trübstoffe, die diesen Wert ebenfalls beeinflussen. Der
so entstehende Fehler bei der Zuckerbestimmung unterscheidet sich
nicht nur bei den verschiedenen Früchten, sondern auch zwischen
verschiedenen Sorten der gleichen Frucht. Deshalb sind auch die
Korrekturtabellen, die sich in vielen Büchern finden, letztlich
nur ein Anhaltspunkt und für die exakte Einstellung des
Restzuckergehalts nicht zu gebrauchen. Noch problematischer wird
die Zuckerbestimmung bei der Durchführung einer Maischegärung.
Hierbei wird kein Fruchtsaft vergoren, stattdessen werden die
Früchte nur grob zerkleinert. Hierbei entsteht oft ein dickflüssiger
Brei, bei dem die Oechslewaage nicht eingesetzt werden kann.
Später, wenn die Fruchtreste entfernt wurden, enthält
der Ansatz aber bereits Alkohol. Wie Sie im Kapitel "Die
Analytik" erfahren haben, ist dann aber keine exakte Zuckerbestimmung
mehr möglich. Fazit: Bereits hier habe ich eine große potenzielle
Fehlerquelle, die meine Berechnung des benötigten Zuckers in Frage stellt.
2. Problem - Gärhemmung durch zu viel Zucker
Weinansätze mit geringer Zuckerkonzentration gären
am leichtesten, Weinansätze mit hoher Zuckerkonzentration sind dagegen nur
schwer zu vergären. Werfen Sie dazu einen Blick auf Abb. 7.1. Hier wurde
der Gärverlauf eines Hefestamms anhand des Kohlendioxidverlusts bei
verschieden hohen Zuckerkonzentrationen verfolgt.
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Abb. 7.1: Die Gärung eines
Hefestamms bei verschieden hohen Zuckerkonzentrationen (nach
Schanderl, 1959). |
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Bei diesem Experiment ist auffällig, dass die Gärung
bei den Ansätzen mit hoher Zuckerkonzentration (die Kurven in Rot und
Grün) erst spät einsetzt, denn erst nach vier Tagen setzt die Bildung von
Kohlendioxid ein. Die niedrig konzentrierten Ansätze gären bereits nach
einem bis zwei Tagen an. Erstaunlich ist nicht nur, dass die Gärung umso
langsamer verläuft, je höher die anfängliche Zuckerkonzentration ist. Der
Endalkoholgehalt sinkt, wenn der Ansatz von Anfang an zu viel Zucker
enthält. Eine große Zuckermenge bleibt also unvergoren, wenn die
Zuckermenge im Ansatz zu groß war.
Für unsere Fruchtweinproduktion gilt also, dass die
Zuckerkonzentration zu Beginn der Gärung deutlich unter 30 % liegen
sollte. Mit dieser Zuckerkonzentration erreichen wir aber nicht die
Alkoholtoleranzgrenze der Hefe. Wenn ein hoher Alkoholgehalt gewünscht
ist, muss also während der Gärung nachgezuckert werden, so wird das
Problem der Gärhemmung durch den Zucker vermieden.
Kommen wir nochmals auf das Beispiel mit
dem Johannisbeerwein zurück. Wir haben berechnet, dass eine
Zuckermenge von rund drei Kilo für die zehn Liter Wein gebraucht
werden. Dies entspricht einer Konzentration von rund 30%. Ein solcher
Ansatz wird nicht gut angären. Eine
so hohe Konzentration von gelösten Stoffen im umgebenden
Milieu bedeutet für die Hefe einen enormen Stressfaktor,
da sie weit über der Stoffkonzentration in der Hefezelle
liegt. Dies gilt besonders dann, wenn dieser Wechsel sehr rasch
geschieht, wenn also zum Beispiel die Hefe einer Starterkultur,
wie sie käuflich zu erwerben ist, in den Weinansatz geschüttet
wird. Da die Konzentrationen innerhalb und außerhalb der
Zelle einen Ausgleich suchen, verliert die Hefe Wasser, und die
intrazelluläre Konzentration steigt rapide an; man spricht
in diesem Zusammenhang auch von einer Osmose. Diesem osmotischen
Stress ist die Hefe zum Glück nicht hilflos ausgeliefert:
Sie reagiert darauf mit der schnellen Synthese von Enzymen, die
zur Bildung von Glycerin dienen. Eine hohe Glycerinkonzentration
in der Zelle kann so die hohe Stoffkonzentration in der Umgebung
ausgleichen.
Da die Hefen einer Flüssigkultur aber regelrecht
ausgehungert sind und ihren Stoffwechsel quasi auf Sparflamme
heruntergefahren haben, können sie die Enzyme, die zur Glycerinproduktion
gebraucht werden, nicht schnell genug bilden und leiden besonders unter
der hohen Zuckermenge. Dieser osmotische Stress führt letztlich dazu, dass
unser Johannisbeerwein nur schleppend angären wird und auch längst nicht
soviel Alkohol bilden wird, wie wir bei der Berechnung der notwendigen
Zuckermenge angenommen haben. Setzt die Gärung ein, so verläuft sie
vergleichsweise langsam und schleppend und wird nicht abrupt enden. Der
fertige Wein wird widerlich süß schmecken . Hier hilft dann nur noch das
Verdünnen mit Wasser, damit die Zuckerkonzentration sinkt und die Gärung
in Gang kommt. Denken Sie daran: Läuft die Gärung nicht gut an, haben Sie
nicht die konservierende Wirkung des Alkohols als Schutz vor unerwünschten
Mikroorganismen. Die Gefahr für das Auftreten eines Weinfehlers steigt mit
jedem Tag, an dem der Ansatz nicht vernünftig gärt.
3. Problem - Der Endpunkt der Gärung
Auch wenn sie noch so klein sind: Hefen
sind lebende, atmende Wesen und tun als solche nicht immer das,
was sie sollen: Eine Hefe bildet nicht immer die maximal mögliche
Alkoholmenge. Wie bereits dargestellt, handelt es sich bei dem
Alkohol um ein Gift, das letztlich auch der Hefe selbst schadet.
Kommen weitere schädliche Stoffe im Weinansatz hinzu, zum
Beispiel bestimmte Inhaltsstoffe der Früchte oder im Honig,
bleibt der Alkoholgehalt schon einmal ein oder zwei Volumenprozente
unterhalb der Erwartung. Dieses Problem tritt besonders bei extrem
trübstoffarmen Saftgärungen auf. Der übrig gebliebene
Zucker macht aus Ihrem Wein einen klebrigen Saft.
Das Beispiel des Johannisbeerweins war
übrigens nicht aus der Luft gegriffen. Es handelte sich
um meinen ersten Versuch, einen Wein zu machen, und es war
ein totaler Misserfolg. Der Johannisbeergeschmack war zwar in
Ordnung, der Wein war aber so übersüß, dass
die Verköstigung keine Freude bereitete. Wie vermeide ich
heute solche Fehler?
Lösung 1 - Sterilfiltration
Hohe Zuckerkonzentrationen im Weinansatz
sind zu vermeiden. Wenn Ihre Hefe keine 15% Alkohol bilden soll,
brauchen Sie auch keine so hohen Zuckermengen. Rechnen Sie mit einer zu bildenden
Alkoholmenge von vielleicht 11%. Durch die geringe Zuckermenge zu Beginn
wird die Gärung besonders schnell einsetzten. Ist die Gärung vorüber
und hat sich die Hefe abgesetzt, können sie den Wein vom
Bodensatz abziehen. Völlig ohne Restzucker wird er nun ungenießbar
sein. Nun können Sie ihn mit Zucker oder zurückgehaltenen
Fruchtsaft versetzen, bis Ihnen der Wein geschmacklich zusagt.
Hierbei sollten Sie bedenken, dass die Süßkraft des
Haushaltszuckers nicht stabil ist (siehe "Die Zutaten) und
bei längerer Lagerung um etwa 1/3 nachlässt.
Nun
haben Sie ein Problem: Auch wenn Ihr Wein absolut klar ist, werden
sich noch einige Hefen darin befinden. Sobald diese nun neues "Futter"
bekommen, kann die Gärung wieder einsetzten. Ist der Wein
schon in Flaschen abgefüllt, haben Sie potentielle Bomben im
Weinregal, die aufgrund des entstehenden Kohlendioxids explodieren
können! Das ist sehr gefährlich und kann im wahrsten Sinne des Wortes
ins Auge gehen. Im besten Fall wird der Wein nur trüb durch
die sich vermehrende Hefe, prickelt und ist doch wieder ungenießbar trocken.
Sie müssen also alle Hefen sicher aus dem Wein entfernen.
Dies ist möglich, indem Sie den Wein durch einen feinen
Filter pressen, in dem alle Hefen zurückgehalten werden.
Hierzu können Sie den bereits genannten Simplex-Filter verwenden
(siehe "Die Gerätschaften").
Lösung 2 - Pasteurisieren des Weins
Sie können eine Nachgärung in der Flasche
verhindern, indem sie die Hefen abtöten. Erfahrungsgemäß reicht die
Schwefelung des Weins nicht aus, um die Hefen sicher abzutöten. Die
Gärung wird möglicherweise durch die Schwefelung verlangsamt, kann aber
wieder in Gang kommen. In alten Tagen wurden extrem große Schwefelmengen
zum Stoppen der Gärung eingesetzt, man nannte diesen Vorgang "Stumm- oder
Stillschwefelung". Nach dem Abtöten der Hefen musste man den Schwefel mit
großem technischem Aufwand wieder entfernen, weil der Wein sonst
ungenießbar war.
Ein sicheres Abtöten der Hefen kann aber durch eine
kurze Hitzebehandlung, der Pasteurisierung, erreicht werden. Stellen Sie die Restsüße nach der Gärung wie in
"Lösung 1" beschrieben ein und füllen Sie den Wein in Flaschen ab.
Erhitzen Sie nun die noch unverschlossenen Flaschen vorsichtig in einem
Wasserbad. Der Wein darf keinesfalls kochen! Messen Sie mit einem
Stabthermometer die Weintemperatur in der Flasche und stellen Sie sicher,
dass die Temperatur für etwa fünf Minuten bei 65°C liegt. Das
sollte viele Mikroorganismen und die Hefen sicher abtöten. Nun sollten die
Flaschen rasch abgekühlt und verschlossen werden. Dabei muss auf
Sauberkeit geachtet werden, damit dabei keine Keime in den frisch
sterilisierten Wein gelangen können. Eine genaue Anleitung zur
Durchführung einer Pasteurisierung finden Sie hier:
Pasteurisierung
von Weinen oder einer Süßreserve
Ich halte von dieser Methode allerdings nicht viel,
denn die feinen Aromen des Weins können verloren gehen. Gerade bei
Fruchtweinen kann die Pasteurisierung zu einem Kochgeschmack führen,
ähnlich wie bei der Verwendung von Dampfentsaftern oder von Dosenobst.
Außerdem kann der Wein bei der Pasteurisierung teilweise oxidieren (siehe
Weinfehler Luftgeschmack). Insbesondere Honigweine mit geringem
Tanningehalt sind dafür äußerst anfällig. Der Geschmack solcher Weine
ähnelt oberflächlich einem Sherry, sie schmecken aber im Gegensatz zu
Weinen, die gezielt einer Sherryveredelung unterzogen wurden, meist rau
und unausgewogen.
Lösung 3 - Gestaffeltes Nachzuckern während
der Gärung: Die Nachzuckermethode
Kommen wir zu meiner Lieblingsmethode. Ich persönlich störe mich nicht
am hohen Alkoholgehalt. Schließlich konserviert Alkohol
den Wein und macht ihn mit zunehmendem Gehalt unempfindlich gegenüber
ungewollten Mikroorganismen wie Essigsäurebakterien. Wie bereits
erwähnt, stört eine hohe Zuckerkonzentration die Gärungsaktivität unserer
Hefen. Ich
starte meine Ansätze deshalb zunächst mit wenig Zucker, etwa
1,5 kg Zucker pro 10 l Wein. Ich kümmere mich zu diesem
Zeitpunkt nicht um die Zuckermenge in den Früchten und erspare
mir damit die sonst notwendigen Messungen. Diese Zuckermenge
wird erfahrungsgemäß innerhalb von 2-3 Wochen restlos
vergoren. Dann lässt die Gasproduktion rasch nach,
das Gärröhrchen blubbert immer seltener. Nun entnehme
ich mit einer langen sauberen Glaspipette oder einem dünnen
Kunststoffrohr (gibt es im Zoohandel) eine kleine Probe von vielleicht
5-10 ml. Der kurzzeitige Kontakt des Weins mit Luftsauerstoff ist zu
vernachlässigen und stellt keine Gefahr dar. Mit einem Vinometer bestimme ich den Alkoholgehalt,
der Rest wird verkostet. Lassen Sie sich vom Geschmack des Weins
in diesem Stadium nicht abschrecken, es schmeckt meistens grauslich.
Diese Kostprobe dient nur dazu, eventuellen Restzucker im Weinansatz
zu schmecken. Ist der Restzucker verbraucht, so schmeckt der Ansatz sauer
und trocken. Ist das der Fall, so können Sie der
Messung mit dem Vinometer trauen und nachzuckern. Diesen Vorgang
wiederholen Sie, bis der Zucker nicht mehr vollständig vergoren wird.
Längere "Hungerphasen" sollen dabei vermieden werden weil diese die
Vitalität der Hefen herabsetzen können. an sollte sich angewöhnen
mindestens einmal in der Woche den Restzuckergehalt zu testen und
gegebenenfalls Zucker zuzugeben. Wird der zugegebene Zucker nicht mehr
vergoren, so stellen Sie die gewünschte Restzuckermenge ein, schwefeln den
Wein, lassen die Hefe absetzen und ziehen den Überstand vom Bodensatz ab.
Falls gewünscht, können Sie den Wein nun noch filtern, um Trübstoffe und
Hefen sicher zu entfernen.
Bei Anwendung der "Nachzuckermethode" ist die Gärung
also beendet wenn:
- Die Kohlendioxidproduktion vollständig zum
Erliegen gekommen ist
- die Alkohltoleranzgrenze der Hefe erreicht ist
(siehe auch Absatz "Besonderheiten bei der Verwendung von Hefen mit
einer niedrigen Alkoholtoleranz" weiter unten)
- der Wein über die gewünschte Restsüße verfügt
- die gewünschte Restsüße stabil bleibt (Richtwert:
über einen Zeitraum von zwei bis drei Wochen hinweg bei Raumtemperatur)
Diese Methode funktioniert umso besser je vitaler
die verwendete Hefe ist. Wie die Vitalität der Hefe verbessert werden kann
erfahren sie im Kapitel "Weinfehler" unter der Überschrift "Gärprobleme".
Die Nachzuckermethode in
Stichworten
Vorgehensweise:
-
Lässt die Gäraktivität nach: Probe ziehen und kosten, Alkohol
messen. Falls zu trocken: Vorsichtig nachsüßen (je nach Geschmack mit
Honig oder Zucker)
-
Eine Woche warten, regelmäßig
kräftig schütteln. Gasbildung beobachten.
-
Danach wieder messen und wieder
kosten.
Falls Wein noch immer/wieder zu
trocken ist (und Alkoholgehalt stieg): Wieder von vorn und nachzuckern.
Falls Restsüße stabil blieb, sich
die Hefe massiv absetzt und das Vinometer keinen höheren Alkoholgehalt als
bei Messung zuvor anzeigt: anzeigt: Schwefeln, Hefe absetzten lassen, nach
spätestens einer Woche von der Hefe abziehen.
Ein Beispiel zur Nachzuckermethode. Sie möchten wieder 10 l Johannisbeerwein herstellen.
Zur Erinnerung: Auf 10 l Wein gerechnet steigt der Alkoholgehalt um ein
Volumenprozent, wenn 200 g Zucker vergoren werden. Diesmal verwenden Sie die Hefe "Steinberg", die laut
Herstellerangaben 8-10% Vol. Alkohol bilden kann. Sie sind deshalb
besonders vorsichtig bei der Zuckerzugabe und mischen nur 1 kg Zucker zu Ihrem Johannisbeersaft und den anderen Zutaten.
Mit Wasser füllen Sie das Volumen auf etwa 10 l auf. Bereits
nach wenigen Tagen setzt eine heftige Gärung ein. Die Gasbildung
nimmt aber rasch wieder ab, und sie entschließen sich,
eine Probe zu entnehmen und zu kosten. Mit dem Vinometer bestimmen sie den
Alkoholgehalt, er beträgt etwa 9%. Der Wein schmeckt scheußlich und sauer,
er weist keinerlei Restsüße mehr auf. Sie können nun nicht wissen, ob
Zucker weiterhin vergoren wird oder ob die Hefe bereits ihren
Gärungsendpunkt erreicht hat. Sie sind deshalb vorsichtig und geben nur
100 g Zucker in die 10 Liter Wein. Nach der Zuckergabe beobachten sie
keine deutlich gestiegene Gasproduktion, im Gärröhrchen blubbert es
höchstens verhalten. Nach einigen Tagen nehmen Sie eine
neue Probe, messen wieder 9% Alkohol und können wieder keinen
Restzucker schmecken. Da der Ansatz nicht süßer schmeckt als bei der
ersten Probe müssen die 100 g Zucker vollständig vergoren worden
sein. Die Änderung im Alkholgehalt ist aber zu gering, als dass sie mit
dem Vinometer gemessen werden könnte. Da die Restsüße geschmacklich nicht
ausreicht wird eine neue Gabe von Zucker fällig. Diesmal sind es nur 50 g
Zucker. Drei Tage später messen Sie 10% Alkohol, Sie können aber noch
immer keinen Zucker schmecken. Ein weiteres Mal geben Sie 50 g Zucker
hinzu. Einige Tage später messen Sie nur noch 9% Alkohol, der Wein
schmeckt angenehm trocken; das Fruchtaroma kommt besser zur Geltung, und
die Säure tritt in den Hintergrund. Offenbar enthält der Wein jetzt
Restzucker, der nicht mehr vergoren wird. Neigt sich die Gärung dem Ende
zu, so zeigt das Vinometer oft (aber nicht immer!) etwas geringere
Alkoholwerte wie zuvor. Da der Wein
nun optimal schmeckt und die Süßkraft bei längerer
Lagerung etwa um 1/3 nachlässt (siehe Kapitel "Die
Zutaten"), geben Sie zum Ausgleich weitere 20 g Zucker hinzu
und schwefeln den Wein, damit sich die Hefe absetzen kann. Nach
etwa einer Woche hat die Hefe einen kompakten Bodensatz gebildet,
Sie können den Wein nun abziehen und abfüllen.
Die Nachzuckermethode für Fortgeschrittene: Die
Verwendung von Fructose
Die meisten Früchte sind, ebenso wie Trauben, reich
am Zucker Saccharose. Der normale Haushaltszucker ("Raffinade") ist nichts
anderes als Saccharose die aus Zuckerrohr oder Zuckerrüben gewonnen wurde.
Saccharose ist ein "Dissaccharid" (Doppelzucker), der aus jeweils einem
Molekül Glucose und Fructose besteht, die miteinander verknüpft sind. Im
Laufe von Wochen oder Monaten zersetzt sich in Wasser oder in Wein gelöste Saccharose
spontan in ihre Bestandteile Glucose und Fructose. Die objektive
Süßkraft beider Monosaccharide zusammen beträgt
nur etwa 2/3 der ursprünglichen Saccharose. Dies hat zur
Folge, dass junge Weine rund 1/3 ihrer Süßkraft bei
Lagerung verlieren. Deshalb soll der Wein bei der Nachzuckermethode
rund 1/3 süßer eingestellt werden, da die Süßkraft bei der Lagerung zurück
gehen wird.
Mit etwas Übung ist diese Vorgehensweise einfach.
Wünschenswert wäre ein Zucker, der seine Süßkraft während der Lagerung
nicht mehr verändert. Mit so einem Zucker lässt sich die gewünschte
Restsüße eines Weins direkt einstellen sofern er keine unvergorene Saccharose mehr enthält. Dazu bietet sich die Fructose (Fruchtzucker) an.
Die Nachzuckermethode wird als wie oben beschrieben durchgeführt, wobei
die Fructose die Saccharose bei den letzten Zuckergaben ersetzt.
Der Restzucker bei Traubenweine enthält übrigens
ebenfalls einen leicht erhöhten Fructoseanteil. Der Grund hierfür: Die Hefe
kann Saccharose nicht direkt verwerten. Die Hefezellen setzten
Enzyme frei, welche die Saccharose außerhalb der Zelle in Fructose und
Glucose spalten. Beide Monosaccharide entstehen dabei im Verhältnis 1:1
und werden anschließend getrennt aufgenommen und verwertet. Die Hefe
bevorzugt dabei allerdings die Glucose, von der sie, solange vorhanden,
etwas mehr aufnimmt. Der durchgegorene Traubenwein enthält deshalb einen
leicht rhöhter Fructoseanteil.
Verwendung von Konservierungsstoffen
Die Nachgärung in der Flasche kann auch durch den
Einsatz von Konservierungsstoffen verhindert werden. Sehr gut geeignet ist
dazu das Kaliumsorbat (E202), welches im sauren Wein die konservierend
wirkende Sorbinsäure freisetzt. Die Sorbinsäure hemmt das Wachstum von
Hefen und Pilzen, wirkt aber weniger gut auf Bakterien. Ein Weinfehler,
der durch Bakterien verursacht wird (z.B. Essigsäurestich) kann mit
Sorbinsäure nicht behandelt werden. Die Wirksamkeit hängt außerdem vom
Restzucker im Wein, vom pH-Wert und der Zahl der verbliebenen Hefezellen
ab. Besonders effektiv wirkt die Sorbinsäure im sauren Wein mit Restsüße,
wenn wenig Keime enthalten sind. Die Zugabe des Kaliumsorbats
sollte also erst nach dem Abstich vom Hefebodensatz erfolgen, wenn
die Zahl der noch im Wein befindlichen Hefezellen gering ist.
Erlaubt ist eine Menge von 200 mg Sorbinsäure pro Liter Wein, diese Menge
wird von etwa 270 mg/l Kaliumsorbat freigesetzt. Nach Zugabe des
Kaliumsorbats können Sie die Restzuckermenge je nach Geschmack einstellen,
ohne eine Nachgärung fürchten zu müssen. Der Einsatz von Kaliumsorbat ist
allerdings nicht ganz unumstritten (siehe "Die Zutaten"), weswegen wir auf
den Einsatz von Kaliumsorbat verzichten.
Besonderheiten bei der Verwendung von Hefen mit
einer niedrigen Alkoholtoleranz
Wenn Sie keinen hochalkoholischen Wein herstellen
möchten, können Sie auf eine Hefe mit niedriger Alkoholtoleranz
ausweichen. Laut Angabe hat z.B. die Hefe "Steinberg" eine
Alkoholtoleranzgrenze von nur 8-10 Vol.% (siehe auch Tabelle im Kapitel
"Die Hefe"). In der Praxis stoppt die Gärung bei besagten 10 %
Alkoholgehalt aber nicht abrupt, sie wird lediglich deutlich verlangsamt,
und die Hefen verbrauchen den Zucker noch immer. Salopp gesagt wollten
diese Hefen bei ihrer Alkoholtoleranzgrenze nicht mehr richtig gären, so
wollen aber auch nicht richtig damit aufhören. Gibt man ihnen genug Zeit,
so kann man mit diesen Hefen deutlich höhere Alkoholgehalte als angegeben
erreichen. Das bedeutet, dass Sie bei diesen Hefen mit einer Nachgärung
rechnen müssen, auch wenn der Alkoholgehalt schon deutlich über der
angegebenen Toleranzgrenze liegt. Wenn Sie eine solche Hefe verwenden,
müssen Sie unbedingt entweder sterilfiltrieren, um die Hefen vollständig
zu entfernen, oder sie müssen die Hefen auf eine der oben beschriebenen
Methoden inaktivieren.
Verwendung von Süßstoffen
Diabetiker, die liebliche Weine bevorzugen,
können Süßstoffe zur Einstellung der Restsüße
verwenden. Stellen Sie dazu zunächst einen Wein her, dessen
Zucker nach Geschmackprobe vollständig vergoren wurde.
Ein
lieblicher Wein hat z.B. einen Restzuckergehalt von etwa 20 bis 30
g/l. Da die Süßstoffe weit intensiver als normaler
Zucker schmecken, müssen Sie eine entsprechend geringere
Menge einsetzen. Die folgende Tabelle gibt an, wie stark die
Süßkraft des Süßstoffs im Vergleich zum
normalen Zucker ist.
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Süßstoff
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Süßkraft im Vergleich
zum Haushaltszucker
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Cyclamat
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40x
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Aspartam
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180x
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Saccharin
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480x
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Dazu ein Rechenbeispiel: Sie haben einen
Wein produziert, der offensichtlich absolut keinen Restzucker
besitzt: Er schmeckt sehr sauer und ist ungenießbar. Sie
haben die 10 l Wein bereits vom Hefebodensatz abgezogen und möchten
die Restsüße mit Aspartam einstellen. Erfahrungsgemäß
mögen Sie Wein mit einem Restzuckergehalt von etwa 20 g/l,
Sie würden für den Wein also 200 g Zucker benötigen.
Da Aspartam aber intensiver ist, benötigen Sie davon nur
200:180=1,1 g.
VORSICHT: Unterschätzen Sie als Diabetiker niemals die Restzuckermenge,
die ein Wein enthalten kann! Auch ein Wein, der sehr trocken schmeckt,
kann durchaus viel Zucker enthalten!
Einhält ein Wein höchstens 4 g Zucker pro Liter, so
darf er als "diabetikergeeignet" bezeichnet werden.
Die Restsüße
Es wird niemanden verwundern, dass in der EU genau
vorgeschrieben ist, wann sich ein Wein süß, lieblich, halbtrocken oder
trocken nennen darf. Anhand der Bestimmungen bekommen Sie aber eine
Vorstellung, wann ein Wein süß schmeckt und wann er trocken ist.
Ein trockener Wein darf höchstens 4 g/l unvergorenen
Restzucker enthalten. Ist der Gesamtsäuregehalt aber höher als üblich,
darf ein trockener Wein ausnahmsweise bis zu 9 g Restzucker pro Liter
enthalten, der Gesamtsäuregehalt muss aber um 2 g pro Liter unter dem
Restzuckergehalt liegen.
Halbtrockene Weine darf entweder zwischen 4 und 12 g
Restzucker pro Liter enthalten oder, wenn die Differenz zwischen
Restzuckergehalt und Gesamtsäuregehalt kleiner als 10 g pro Liter ist,
zwischen 9 und 18 g Restzucker pro Liter.
Ab jetzt wird es aber endlich einfacher. Lieblicher
Wein darf 12 bis 45 g Restzucker pro Liter enthalten, und ein Wein, der
mehr als 45 g Restzucker pro Liter enthält, ist einfach nur süß.
Da die Kohlensäure beim Sekt den süßen Geschmack
unterdrückt, ist die Einteilung hier anders: "Trockner" Sekt darf 17-35
Gramm Restzucker enthalten. Richtig trocken heißt bei Sekt "extra brut" (0
- 6 g/l Zucker) oder "brut" (0 - 15 g/l). "Extra trocken" (extra dry)
enthält schon 12 - 20 g/l Zucker, "halbtrocken" 33 - 50 g/l.

© Dr. Andreas Kranz 2007
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