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Wenn sie in der "freien
Natur" auf Beerenjagd gehen sollten Sie einige Dinge beachten, damit sie
sich nicht versehentlich hohe Bußgelder einhandeln. Bedenken sie, dass es
sich bei unserer "Natur" in Wirklichkeit um eine unnatürliche
Kulturlandschaft handelt. Diese Kulturlandschaft wird genutzt,
um Geld zu verdienen. Wer sich hier unbedarft an Obst und Feldfrüchten
bedient läuft Gefahr, einen Diebstahl zu begehen. Dort, wo Landschaft und
Natur besonders geschützt werden, greifen die Bestimmungen des
Naturschutzes.
Das Eigentumsrecht
Wer kennt das nicht: Man spazieren Sonntags durch
Feld und Flur und passieren einen alten Apfelbaum. Man nimmt sich einen am
Boden liegenden Fallapfel und beißt hinein.
Grundsätzlich ist es erlaubt, Beeren, Früchte, Pilze
und Kräuter für den privaten, nichtkommerziellen Gebrauch zu sammeln. Der
Gesetzgeber hat z.B. bei Pilzen eine Obergrenze definiert, die der
Privatmann sammeln darf. Auch wenn die Erntemenge deutlich unter diesen
Grenze liegt: Befand sich der Apfelbaum auf einem Privatgrundstück, so so
hat man gerade einen Diebstahl begangen. Jeder Diebstahl kann zur Anzeige
gebracht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Apfel
oder um eine Tonne Äpfel handelt. Das mag kleinlich erscheinen, man sollte
jedoch bedenken, dass der Schaden schnell groß wird, wenn sich jeder
Passant nach Herzenslust bedient. Es ist ebenfalls unerheblich, ob es sich
um Fallobst handelt oder nicht. Auch das macht Sinn: In vielen Gegenden
wird das Fallobst in regelmäßigen Abständen eingesammelt, auch wenn es dem
ersten Anschein nach nicht verwertet wird.
Selbst wenn sich der Apfelbaum auf einem
Gemeindegrundstück befindet dürfen die Äpfel unter Umständen nicht
gepflückt werden. Mancherorts wird das Recht im Gemeindebesitz befindliche
Obstbäume zu beernten versteigert.
Klären sie deshalb vor der Ernte unbedingt die
Eigentumsverhältnisse. Wenn auf öffentlichem Gelände geerntet wird sollte
eine Erlaubnis bei den zuständigen Behörden eingeholt werden. In der Regel
ist das kein Problem, und sie sind rechtlich auf der sicheren Seite.
Betreten sie zudem niemals ein vollständig eingezäuntes Grundstück. Das
könnte als Hausfriedensbruch ausgelegt werden.
Der Naturschutz
Die schönsten Wildfrüchte findet man oft in
Schutzgebieten. Man sollte sich aber vor der Ernte erkundigen, ob in dem
jeweiligen Schutzgebiet überhaupt geerntet werden darf, sonst drohen
empfindliche Strafen. In der Regel ist es in Naturschutzgebieten verboten,
Pflanzen oder Pflanzteile zu entnehmen oder die Wege zu verlassen: Die
Wildfrüchte dürfen dann nicht gesammelt werden.
Naturschutz ist Ländersache, zudem können die
Verbote von Schutzgebiet zu Schutzgebiet verschieden sein. Der Sinn: Die
Einschränkungen richten sich nach dem jeweiligen Schutzzweck des
Schutzgebiets. Es ist deshalb nicht möglich, hier allgemeingültig
darzustellen, was in Schutzgebieten erlaubt ist und was nicht.
Schutzgebiete sind durch amtliche Schilder als
solche gekennzeichnet. In Deutschland zeigt zum Beispiel ein grünes
Dreieck mit einem Vogel auf weißem Grund die Grenze zu einem
Naturschutzgebiet an. Manchmal finden sich unter diesen Schildern Hinweise
auf die geltenden Verbote. Im Zweifelsfall sollte man bei der zuständigen
Naturschutzbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) nachfragen. Auch Förster sind
gute Ansprechpartner.
Weiterhin ist zu beachten, dass besonders gefährdete
Arten auch außerhalb von Schutzgebieten gesetzlich geschützt sind. Die
geschützten Pflanzen und Tiere sind in so genannten "Roten Listen"
aufgeführt. Es gibt sowohl bundes- als auch länderspezifische Listen. So
ist es zum Beispiel in Bayern verboten, Sanddornbeeren zu sammeln, in
anderen Bundesländern ist es erlaubt. Auch hier gilt: Im Zweifelsfall im
Internet recherchieren oder bei der Kreisverwaltungsbehörde nachfragen.
Dazu einige interessante Links:
Liste der in Deutschland streng geschützten heimischen Tiere und Pflanzen
Rote Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in NRW
Denken sie daran, dass diese Gesetze nicht zur
Gängelung von Naturliebhabern erlassen wurde. Sie dienen vielmehr dem
Erhalt der Schönheit der Natur und dem Schutz unserer heimischen Pflanzen
und Tiere. Allein deshalb hält sich jeder überlegt handelnde Mensch an
diese Gesetze.
© Dr. Andreas Kranz, Birgit Schmuck 2007
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